Über uns

Wir helfen Ihnen, Ihren deutschen Führerschein schnell, sicher und zuverlässig zu erwerben

Aufgrund der langwierigen und schwierigen Verfahren, die zur Erlangung eines Führerscheins in Deutschland erforderlich sind, ist die Erfolgsquote in den letzten zehn Jahren drastisch gesunken. In der Tat ist mehr als ein Kandidat oder potenzieller Kandidat von einer brutalen akademischen und praktischen Prüfung abgeschreckt. Wir wissen, dass einige fähige Fahrer keinen Führerschein machen können, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um Fahrstunden zu nehmen und die erforderlichen Fahrprüfungen erfolgreich zu absolvieren.

Haben Sie Ihre Fahrprüfung in Deutschland wiederholt nicht bestanden, weil Sie gestresst waren, sich nicht konzentrieren konnten, einen Unfall hatten, unter Alkoholeinfluss gefahren sind oder einfach nur die strenge Prüfung selbst nicht bestanden haben?

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Seit 2015 helfen wir Menschen, ihren deutschen Führerschein zu bekommen, ohne eine Fahrprüfung oder MPU machen zu müssen. Hier haben wir ein einwandfreies Verfahren, das unseren Kunden gut präsentiert wird. Wir erleichtern den Prozess zum Erwerb des Führerscheins.

Autorisierte Führerscheinvermittler

Wir sind autorisierte Führerscheinvermittler, die mit den Datenbankverwaltern und Behörden im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg und mit dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) zusammenarbeiten. Wir kümmern uns um alle Details des Verfahrens und überlassen nichts dem Zufall. Der Führerschein wird also legal ausgestellt. Sie erhalten einen legalen deutschen Führerschein, der in der Datenbank des KBA und des ZFER registriert ist.

Deshalb ist es so einfach und klug, einen Führerschein über unsere Website zu erwerben.

Unser ständiges Ziel ist es, unsere Kunden zufrieden zu stellen und den legalen Erwerb eines deutschen Führerscheins zu beschleunigen. Bei jedem Verkauf bieten wir eine vollständige Zufriedenheitsgarantie. Wir verpacken diskret und haben eine Erfolgsquote von 98% bei der Zustellung.
Sollte dennoch einmal etwas schief gehen, z.B. wenn Ihre Sendung verloren geht oder auf dem Transportweg beschädigt wird, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir das Problem beheben können, bevor Sie uns eine schlechte Bewertung geben.

Wir möchten, dass Sie positive Erfahrungen machen, und wie Sie aus unseren Bewertungen ersehen können, sind fast alle unsere Kunden zufrieden.

Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit Ihrem Kauf nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von 7 Tagen nach dem Lieferdatum. Wir werden gerne mit Ihnen zusammenarbeiten, um eine Lösung für jedes Problem zu finden.

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Was wir tun?

Wir unterstützen Sie bei der Erlangung Ihres Führerscheins

Mit Hilfe dieser Datenbankadministratoren können wir Ihre Informationen in das Datenbanksystem eingeben/registrieren sowie Ihre Daten aus dem System löschen und sicherstellen, dass Sie einen authentisch registrierten deutschen Führerschein erhalten. Wir können Ihnen auch helfen, Ihren Namen einzutragen, um zu zeigen, dass Sie die MPU-Prüfung bestanden haben, ohne die Prüfung abzulegen. Wenn Sie weitere Fragen zur MPU-Prüfung haben, klicken Sie hier.

Liefergarantie

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Kundenbetreuung

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Führerscheinklassen

Führerscheinklasse AM

Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe A der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen sind leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen sind dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e zugelassen (ABl. L 60 vom 2. März 2013, S. 52).

Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen, leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Klassen nicht eingeschlossen.

Führerscheinklasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW, mit einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von nicht mehr als 15 kW. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: AM

Führerscheinklasse A2

Krafträder (einschließlich solcher mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht mit einem Kraftrad mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW kompatibel sind, werden abgeleitet.
Übergangsgesetz: Führerscheine der Klasse A (eingeschränkt), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden nach zwei Jahren automatisch in die Klasse A (unbeschränkt) eingestuft.
Mindestalter: 18 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Führerscheinklasse A

Krafträder (einschließlich Beiwagenmodelle) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg), 20 Jahre (wenn Sie die Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren besitzen)

Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und drei Rädern, die eine Leistung von mehr als 15 kW haben.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Führerscheinklasse B, BF17

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das zulässige Gewicht der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zugelassen, allerdings nur, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist und das Fahrzeug einen Motor mit einer Leistung von mehr als 15 kW hat.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Führerscheinklasse B 96

Fahrzeugkombinationen, die ein Zugfahrzeug der Klasse B, einen Anhänger und eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber weniger als 4.250 kg umfassen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 750 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich
Enthaltene Klassen: nein

Führerscheinklasse BE

Fahrzeugkombinationen, die ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelauflieger umfassen, sofern ihre Gesamtmasse 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Kategorien: keine

Führerscheinklasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer bestimmt sind und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg haben (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine

Führerscheinklasse C1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge 12.000 kg nicht übersteigt, oder aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge 12.000 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz des Führerscheins der Klasse C1 erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE und D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Führerscheinklasse C

Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer gebaut und ausgelegt sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: C1

Führerscheinklasse CE

Zugfahrzeugkombinationen der Klasse C mit Anhängern oder Sattelanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse C erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, vorausgesetzt, er ist berechtigt, Fahrzeuge der Klasse D zu führen.

Führerscheinklasse D1

Fahrzeuge, die für den Fahrer entwickelt und gebaut sind und eine maximale Beförderungskapazität von 16 Personen haben, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, und eine maximale Länge von 8 Metern haben (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine

Führerscheinklasse D1E

Fahrzeugkombinationen, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und ein Zugfahrzeug der Klasse D1 umfassen.
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz des Führerscheins Klasse D1 erforderlich.
Eingeschlossene Kategorien: BE

Führerscheinklasse D

Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, den Fahrer nicht mitgerechnet, gebaut und ausgelegt sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg).
Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Klasse eingeschlossen: D1

Führerscheinklasse DE

Kombinationen aus Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einem Zugfahrzeug der Klasse D.
Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse D erforderlich.
Eingeschlossene Kategorien: BE, D1E

Führerscheinklasse T

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die bestimmungsgemäß für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Enthaltene Klassen: L, AM

Führerscheinklasse L

Traktorenkombinationen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, und für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke konstruierte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h ausgestattet sind.
Mindestalter: 16 Jahre
Enthaltene Klassen: keine

In Kürze werden Sie über die verschiedenen Kategorien und ihre Merkmale des internationalen Führerscheins informiert.

Wie lange dauert das Verfahren?

Je nach Dringlichkeit gibt es drei Optionen, aus denen Sie wählen können. Sie sind wie folgt:

  • Das Standardverfahren: Der Führerschein wird innerhalb von 7 bis 8 Arbeitstagen nach Einreichung Ihres Antrags ausgestellt und ist verfügbar – €950
  • Das beschleunigte Verfahren: Der Führerschein wird innerhalb von 3 bis 4 Arbeitstagen nach Einreichung Ihres Antrags ausgestellt und ist dann verfügbar – €1100 (€150 zusätzlich)
  • Das Eilverfahren: Der Führerschein wird innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung Ihres Antrags ausgestellt und zur Verfügung gestellt – €1200 (€250 zusätzlich)

 

Wie kann ich bezahlen? Besuchen Sie unsere Seite Zahlung & Lieferung, um mehr Informationen über die von uns akzeptierten Zahlungsarten zu erhalten.

In jedem Fall können Sie einen Führerschein mit Befähigungsnachweis erwerben, ohne sich den Stress der Suche nach MPU-Testfragen und der Vorbereitung auf die MPU-Prüfungen antun zu müssen. 

In unserem Abschnitt ERFORDERLICHE INFORMATIONEN erfahren Sie, was für den Erhalt eines Führerscheins vom Führerscheinbüro tatsächlich erforderlich ist.

Wenn Sie einen Führerschein kaufen legal online möchten, erleichtert und beschleunigt das Führerschein Büro den Prozess. Sie können uns kontaktieren, wenn Sie Fragen haben, oder unsere FAQ-Seite besuchen.

Sie können sich auch das Feedback unserer Kunden nach dem Kauf unserer Dienstleistungen ansehen.